Rund ums Geld

Ein paar Erklärungen zu Leistung und Bezahlung

In meiner Psychologischen Privatpraxis können Sie verschiedenen Leistungen in Anspruch nehmen.

1.) Psychologische Therapie
(nach Heilpraktikergesetz)

Nach nun mehrjähriger Erfahrung mit gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen habe ich mich entschieden nicht mehr umfangreiche Antragsverfahren und Bewilligungsverfahren mit meinen Patienten durchzufechten, die nur von mäßigem bis keinem Erfolg bei den Krankenkassen gekrönt waren. Menschen, die in meine Praxis kommen brauchen schnelle unkomplizierte und kompetente Hilfe. Diese bekommen Sie auch. Allerdings wird meine Leistung nicht oder nur mit sehr viel Schwierigkeiten über KK finanziert bzw. bezuschusst. Langwierige Antragsverfahren oftmals mit Widerspruchsverfahren ziehen den Beginn einer Behandlung massiv in die Länge. Das ist nicht im Interesse meiner Klienten und auch nicht in meinem Interesse. Aus diesem Grunde habe ich mich entschieden, nicht mehr mit KK, weder gesetzlichen noch privaten zusammen zu arbeiten. Die Klienten, Patienten, die zu mir kommen, bezahlen mein Honorar selbst und bleiben dadurch mündige Bürger, die selbst entscheiden, ob meine Leistung ihrer Gesundheit zu gute kommt.

Liebe Kunden, Klienten und Patienten, ich bitte Sie dies freundlichst zur Kenntnis zu nehmen und um Ihr Verständnis. Danke I. Sperling

Die sich hier anschließenden Ausführungen sind dadurch nur als generelle Möglichkeiten für Menschen mit viel Kraft, Ausdauer und Durchhaltevermögen gedacht… für Menschen die aktuell einen gesundheitlich labilen Zustand haben, schnell und unkompliziert Hilfe benötigen, haben sie sich nicht bewährt. Wenn Sie dennoch der Meinung sind, mit Ihrer Krankenkasse Zuschüsse oder Kostenerstattungen aushandeln zu können, so klären Sie dies bitte vor Antritt einer Therapie ab. In einem kostenlosen Vorgespräch (30min) gebe ich Ihnen dazu alle notwendigen Informationen zu meiner Person und Arbeit. Wenden Sie sich bitte an mich.

a.) Die Kosten für die psychologische Therapie nach Heilpraktikergesetz werden  in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es gibt aber Ausnahmen. Maßgeblich für diese Ausnahmen ist ein Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Grundlegend sind die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Vergleich vor dem Bundes­sozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97). Von den obersten Sozial­richtern wurden damals die Bedingungen genannt, nach denen eine außervertragliche Kostenübernahme gemäß den Bestimmun­gen des SGB V für psychotherapeutische Leistungen möglich ist.

Dieser Kostenerstattungsantrag basiert auf dem medizinisch und therapeutisch gesetzlichen Behandlungsanspruch mit Kostenerstattung durch die gesetzlichen KV in einem angemessenen Zeitraum. Wenn Sie im Umfeld Ihres Wohnorts in angemessener Entfernung keinen Psychotherapeuten finden, der mit den gesetzlichen KV abrechnen kann, bzw. die Wartezeiten unangemessen lang sind (über drei Monate), ist es möglich solch einen Antrag zu stellen. Dazu sollten Sie eine gut dokumentierte Liste Ihrer KV vorlegen, aus der hervorgeht: Name des Therapeuten, Datum der Nachfrage, Ihnen vorgegebenen Wartezeit, oder kein Rückruf, Entfernung des Therapeuten, vom Wohnort. Diese Liste und Ihr Antrag für eine Psychologische Therapie in meiner Praxis sollten Sie gemeinsam bei Ihrer gesetzlichen KK einreichen. In begründeten Ausnahmefällen, mit einer Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes kann dann Ihre gesetzliche KV Kosten für eine Therapie übernehmen. Wenn Sie solch einen Antrag stellen möchten, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit mir in Verbindung. Sie bekommen dann von mir alle notwendigen Unterlagen, die Sie gemeinsam mit Ihrem Antragsformular bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Der Antrag kann abgelehnt werden, der Versicherte ist dadurch in der Lage in Widerspruch zu gehen. Antragsformular

b.) Private Krankenversicherungen haben spezielle Verträge mit ihren Kunden. Wichtig ist, dass in Ihrem Vertrag Leistungen für Heilpraktiker für Psychotherapie verankert sind. Sind lediglich allgemein „Heilpraktikerleistung“ geregelt, so hat es sich gezeigt, dass die privaten Kassen manchmal versuchen, die Kostenübernahme nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie zu verweigern. Psychotherapie wird dann nur mit approbierten Psychotherapeuten abgerechnet. Die Abrechnung mit privaten KK gestaltet sich meist sehr individuell.

c.) Die Kosten für Therapiestunden sind mehrwertsteuerfrei. Dazu braucht es aber eine medizinisch /psychologische Indikation. Das heißt, Sie müssen Beschwerden haben, die zu einer Diagnose führen, damit Sie in den Genuss der MwStfreiheit kommen (ggf. auch eine Überweisung). Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für Selbstzahler, die therapeutischen Rechnungen von der Steuer unter „außergewöhnlicher Belastung“ abzusetzen.

d.) Für gesetzlich Versicherte ist es in jedem Fall sinnvoll eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Achten müssen Sie dabei, dass die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie mit einbegriffen sind. Dadurch werden ein Großteil oder alles Ihrer Kosten von der Zusatzversicherung gedeckt. Allerdings muss die Versicherung vor Beginn der Behandlung abgeschlossen werden. Meist wird eine bestimmte Anzahl anTherapiestunden festgelegt oder ein Jahresbudget, über das der Versicherte verfügen kann. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsvertreter über die genauen Konditionen.

e.) Zu beachten ist noch folgendes: Immer mehr Arbeitgeber und Versicherer erkundigen sich bei ihren Antragsstellern, ob in den letzten Jahren eine psychologische Therapie stattgefunden hat. Wenn Sie eine Psychotherapie (auch nach HPG) absolviert haben, so sind Sie verpflichtet dies anzugeben. Haben Sie diese Therapie von einer KV erstattet bekommen, werden Sie nicht umhin kommen, diese zu benennen. Das führt dazu, dass Sie bei der Versicherung als „psychisch erkrankt“ oder „psychisch vorerkrankt“geführt werden. Selbst Mobbing oder Partnerprobleme unter denen Sie leiden, führen zu Diagnosen, wenn Sie sich die Kosten erstatten lassen wollen. Schwierig wird es wenn Sie in eine Private Krankenversicherung wechseln wollen oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Krankentagegeldversicherung oder eine Lebensversicherung abschließen wollen. Bei den meisten ist eine „psychische Vorerkrankung“ innerhalb der letzten 5 Jahre ein Ausschlusskriterium.

2.) psychologische Beratung /Coaching (Dienstleistung im Sinne von Lebensberatung nach BGB)

Da es sich hier nicht um therapeutisches Vorgehen handelt, sondern um eine Dienstleistung außerhalb der Heilkunde, muss MwSt abgeführt werden. Dadurch entstehen höhere Kosten. Beratung und Coaching nehmen aber meist nicht so viel Stundenumfang in Anspruch wie eine psychologische Therapie.

Der Vorteil einer psychologischen Beratung ist, dass Sie nicht unter „psychologische Therapie“ fallen und Ihre Beschwerden nicht als Krankheit, sondern aktuelle Konflikte eingestuft werden. Das hat bei Arbeitgebern (wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben) und Versicherungen einen anderen Stellenwert (siehe oben). Sie haben keine psychische Krankheit! Kommen aber auch nicht in den Genuss der Vergünstigungen, die ein kranker Mensch in unserer Gesellschaft hat. Inwieweit Ihre Beschwerden Krankheitswert haben, richtet sich nach diagnostischen Richtlinien.

3.) Rückführungen vs. Rückführungstherapie

Der Unterschied ist: Es gibt viele Menschen, die sich für ihre Leben vor dieser Inkarnation interessieren. Dabei liegt aber keine medizinische oder therapeutische Indikation für dieses Interesse vor. Deshalb werden diese Rückführungen als Dienstleistungen im Bereich Lebensberatung nach BGB behandelt und unterliegen wiederrum der MwSt.

Anders hingegen verhält es sich mit der Rückführungstherapie. Ich als freie selbständige Psychologin bin in der Lage diese Methode im Rahmen der psychologischen Therapie einzusetzen, wenn sie mir indiziert scheint. Damit bewegen wir uns wieder im Bereich der psychologischen Therapie siehe unter 1.) und die Rechnung ist MwStfrei. Für Klienten, die eine Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung bekommen, kann nicht mit Rückführungstherapie gearbeitet werden, da diese nicht den Richtlinienverfahren entspricht.

4.) Clearing vs. Clearingtherapie

Auch hier trifft die Unterscheidung zwischen Dienstleistung im Bereich der Lebensberatung und psychologischer Therapie zu. Wenn Sie um ein Clearing bitte, da es bei Ihnen zu Hause zu parapsychologischen Phänomenen gekommen ist, oder Sie sich betroffen fühlen, aber keine klassische Diagnose nach ICD-10 haben, ist die Leistung MwSt pflichtig. Ein Hausclearing oder Grundstücksclearing fällt ebenso in diesen Bereich.

Anders ist es, wenn ich als Therapeutin die Methode einsetze im Rahmen der psychologischen Therapie, hier gilt entsprechend 1.). Ausnahmen sind die Vorgaben der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

5.) Entspannung und Hypnose

Beides sind Methoden, die entweder eine Beratung/Coaching unterstützen können oder aber auch Bestandteil einer psychologischen Therapie sein können. Je nach dieser Entscheidung durch mich als Therapeutin/Beraterin, werden diese Methoden in den jeweiligen Prozess eingebunden und entsprechend entweder 1.) oder 2.) abgerechnet